Rechtliches

Nutzungsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für ReportNow!. Fassung 1.1, Stand 14.10.2026.

Preise, gebuchte Menge, Laufzeit, Kündigung, Rechnung und Zahlung stehen in den Vertragsbedingungen, die Sie beim Abschluss in ReportNow! unter Mein Konto › Abrechnung sehen und annehmen; die Sätze erklärt die Seite Preise. Den Datenschutz regelt die Auftragsverarbeitung. Fragen beantworten wir unter info@reportnow.de.

§ 1 Geltungsbereich und Rangfolge

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung von ReportNow! (nachfolgend „Anwendung“), die die LittVest GmbH, Hallesche Str. 5a, 10963 Berlin (nachfolgend „Anbieter“), über das Internet bereitstellt – in der Testphase und im kostenpflichtigen Vertrag.

Die Anwendung richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Mit Verbrauchern kommt kein Vertrag zustande.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) die Vertragsbedingungen, die der Kunde beim Abschluss in der Anwendung annimmt (Preise, gebuchte Menge, Laufzeit, Kündigung, Rechnung und Zahlung), (2) in datenschutzrechtlichen Fragen der Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (nachfolgend „AVV“), (3) diese Nutzungsbedingungen.

§ 2 Vertragsschluss

Die Darstellung der Anwendung auf reportnow.de ist kein bindendes Angebot.

Die Testphase kommt zustande, wenn der Kunde den Zugang auf reportnow.de registriert und die Registrierung über den Link in der Bestätigungsmail bestätigt. Mit der Bestätigung legt der Anbieter den Mandanten und das Konto des Kunden an.

Der kostenpflichtige Vertrag kommt zustande, wenn ein Mandanten-Administrator des Kunden ihn in der Anwendung unter Mein Konto › Abrechnung abschließt. Der Anbieter bestätigt den Abschluss per E-Mail an die Adresse des Kontos, mit dem abgeschlossen wurde.

Wer für den Kunden registriert, einen Vertrag abschließt, kündigt oder den AVV schließt, versichert, dazu berechtigt zu sein. Der Kunde muss sich diese Erklärungen zurechnen lassen.

§ 3 Testphase

Die Testphase dauert 14 Tage einschließlich des Tags der Bestätigung und ist unentgeltlich. Der Anbieter verlangt dafür keine Zahlungsdaten. Er kann die Testphase verlängern; ein Anspruch darauf besteht nicht.

Die Testphase endet von selbst, ohne dass es einer Kündigung bedarf; sie geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Nach ihrem Ende ist der Mandant gesperrt, bis der Kunde einen Vertrag abschließt. Schließt er keinen ab, löscht der Anbieter Zugang und Daten des Mandanten spätestens 30 Tage nach dem Ende der Testphase.

Die Testphase gilt als Nutzungsvertrag im Sinne des AVV. Während der Testphase haftet der Anbieter abweichend von § 12 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach § 12 Abs. 3.

§ 4 Leistungen des Anbieters

Der Anbieter stellt die Anwendung als Software zur Nutzung über das Internet bereit (Software as a Service) – zum Einlesen von Buchhaltungs-, Personal-, Vertriebs-, Bank- und Vertragsdaten, zu deren Auswertung, Planung und Darstellung in Berichten sowie zu deren Export. Maßgeblich ist der Funktionsumfang, den die Anwendung bei Vertragsschluss bietet.

Die Anwendung läuft auf Servern in der Europäischen Union. Der Kunde benötigt einen aktuellen Webbrowser und einen Internetzugang; beides ist nicht Teil der Leistung.

Der Anbieter entwickelt die Anwendung weiter. Er darf Funktionen ändern, ersetzen oder entfallen lassen, wenn dadurch der vertraglich vorausgesetzte Gebrauch nicht erheblich beeinträchtigt wird. Funktionen, die als geplant oder in Vorbereitung bezeichnet sind, begründen keinen Anspruch.

Fragen zur Bedienung beantwortet der Anbieter per E-Mail an info@reportnow.de an Werktagen in angemessener Frist. Weitergehende Leistungen, etwa die Einrichtung von Berichten, Schulungen oder die Aufbereitung von Quelldaten, vereinbaren die Parteien gesondert.

§ 5 Verfügbarkeit und Wartung

Im kostenpflichtigen Vertrag ist die Anwendung im Mittel eines Kalendermonats zu 98 % verfügbar, gemessen am Ausgang des Rechenzentrums. Nicht als Ausfall zählen Wartungen im Sinne des folgenden Absatzes und Unterbrechungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, etwa Störungen des Internets außerhalb seines Einflussbereichs oder höhere Gewalt. In der Testphase gilt keine bestimmte Verfügbarkeit.

Für Wartung und das Einspielen neuer Fassungen darf der Anbieter die Anwendung kurzzeitig unterbrechen, in der Regel für wenige Sekunden bis Minuten; er legt solche Arbeiten nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten. Wartungen von mehr als 30 Minuten kündigt er vorher per E-Mail an.

§ 6 Konten und Zugangsdaten

Der Mandanten-Administrator lädt weitere Personen ein und legt ihre Rechte fest. Jedes Konto ist persönlich und darf nicht von mehreren Personen geteilt werden. Nutzer im Sinne der Vertragsbedingungen sind alle Konten mit Zugriff auf den Mandanten außer denen des Anbieters – auch Konten von Beratern oder Gesellschaften, die der Kunde einlädt.

Der Kunde hält Passwörter geheim, sorgt dafür, dass seine Nutzer diese Bedingungen einhalten, und steht für deren Handeln in der Anwendung ein. Besteht der Verdacht, dass Unbefugte Zugangsdaten kennen, ändert er das Passwort und informiert den Anbieter unverzüglich.

Der Anbieter liest Inhalte des Mandanten über die Anwendung nur, wenn der Kunde es ihm unter Stammdaten › Einblick befristet freigibt, oder soweit der AVV es erlaubt.

§ 7 Pflichten des Kunden

Der Kunde bringt nur Daten ein, die er verarbeiten darf, und ist für deren Richtigkeit und Vollständigkeit verantwortlich. Die Quelldateien, die er einliest, bewahrt er selbst auf; die Anwendung ersetzt weder seine Buchführung noch deren Aufbewahrung.

Der Kunde unterlässt es insbesondere,

  • Schadsoftware oder Dateien hochzuladen, die die Anwendung stören können,
  • die Anwendung automatisiert in einem Umfang abzufragen, der über die übliche Nutzung hinausgeht, oder ihre Schutzvorkehrungen zu umgehen,
  • die Anwendung Dritten außerhalb seiner Nutzer zugänglich zu machen oder sie für Dritte als eigene Dienstleistung zu betreiben,
  • die Software zu bearbeiten, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln, soweit das Gesetz (§ 69e UrhG) es nicht erlaubt.

Verletzt der Kunde diese Pflichten erheblich, darf der Anbieter den Zugang vorübergehend sperren, soweit das zur Abwehr eines Schadens nötig ist. Er informiert den Kunden darüber unverzüglich.

§ 8 Berechnungen, Prüfungen und KI-Texte

Die Anwendung rechnet aus den Daten und Einstellungen, die der Kunde einbringt. Sie zeigt Plausibilitätsprüfungen – etwa Bilanz- und Kapitalflussprobe oder nicht zugeordnete Konten. Diese Prüfungen machen sichtbar, was nicht aufgeht; sie schließen Fehler in den Quelldaten, in der Einrichtung oder in der Auswertung nicht aus.

Berichte, Planungen und Auswertungen sind Hilfsmittel für die Entscheidungen des Kunden. Sie ersetzen keine Prüfung durch ihn, keinen Jahresabschluss und keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Planungen beruhen auf Annahmen des Kunden; ihr Eintreten ist nicht geschuldet.

Texte, die ein Sprachmodell formuliert (Berichtskommentare, Lagebericht, Bedienhilfe), entstehen nur, wenn der Kunde diese Funktion freigegeben hat. Die Anwendung prüft die darin genannten Zahlen gegen ihre eigene Rechnung, nicht aber jede Aussage. Der Kunde prüft solche Texte, bevor er sie verwendet.

§ 9 Nutzungsrechte und Daten des Kunden

Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Anwendung für eigene Zwecke und die der Gesellschaften in seinem Mandanten zu nutzen. Alle übrigen Rechte an der Anwendung bleiben beim Anbieter.

Die Daten, die der Kunde einbringt, und die Ergebnisse, die er daraus erzeugt, gehören ihm. Exporte (PDF, Excel, CSV, PowerPoint, Word) darf er ohne Einschränkung verwenden. Der Anbieter verarbeitet die Daten nur, um die Anwendung bereitzustellen, nach Maßgabe des AVV.

Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung als Referenz.

§ 10 Vergütung, Verzug und Aufrechnung

Vergütung, Abrechnung und Zahlung richten sich nach den Vertragsbedingungen, die der Kunde beim Abschluss annimmt. Die Testphase ist unentgeltlich.

Ist der Kunde mit einer Zahlung mehr als 30 Tage im Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach Mahnung in Textform mit einer Frist von mindestens 14 Tagen und Ankündigung der Sperre sperren, bis der offene Betrag bezahlt ist. Während der Sperre bleibt Mein Konto › Abrechnung erreichbar; gelöscht wird nichts. Die Pflicht zur Zahlung bleibt davon unberührt.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 11 Mängel

Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform, möglichst mit einer Beschreibung, wie sie sich zeigen, an info@reportnow.de. Der Anbieter beseitigt Mängel in angemessener Frist; er kann dafür auch eine Umgehungslösung bereitstellen, wenn sie dem Kunden zumutbar ist.

Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss schon vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Das Recht zur Minderung und die Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB bleiben unberührt; Letztere erst, wenn der Anbieter einen gemeldeten Mangel in angemessener Frist nicht beseitigt hat.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), und nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – je Schadensfall höchstens in Höhe der Vergütung, die der Kunde für die zwölf Monate vor dem schädigenden Ereignis gezahlt hat oder schuldet.

(3) Unberührt bleiben die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel und für eine ausdrücklich übernommene Garantie sowie die Haftung nach Art. 82 DSGVO.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der nötig ist, um sie aus seinen Sicherungen wiederherzustellen oder aus den Quelldateien des Kunden neu einzulesen.

(5) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Regeln gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 13 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur für dessen Durchführung. Das gilt über das Vertragsende hinaus. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder die eine Partei aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht offenlegen muss.

Der Anbieter verpflichtet alle Personen, die an der Anwendung arbeiten, zur Vertraulichkeit. Für personenbezogene Daten gilt zusätzlich der AVV.

§ 14 Laufzeit, Kündigung und Vertragsende

Laufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigung des kostenpflichtigen Vertrags richten sich nach den Vertragsbedingungen; gekündigt wird in der Anwendung unter Mein Konto › Abrechnung. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; sie bedarf der Textform.

Der Kunde kann seine Berichte jederzeit selbst exportieren. Den vollständigen Datenbestand stellt der Anbieter auf Anfrage in offenen Formaten bereit, nach Vertragsende innerhalb von 30 Tagen. Danach löscht er die Daten nach § 12 AVV.

§ 15 Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, etwa eine geänderte Rechtslage, eine neue Funktion oder eine Lücke, die sich im Betrieb zeigt. Die Hauptleistungspflichten und die Preise ändert er auf diesem Weg nicht.

Er kündigt Änderungen per E-Mail mindestens 14 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist der Laufzeit an, ab deren Beginn sie gelten sollen, und nennt die geänderten Stellen. Kündigt der Kunde nicht bis zum Ablauf dieser Frist, gelten die geänderten Bedingungen ab Beginn dieser Laufzeit; auf diese Folge weist der Anbieter in der Ankündigung hin.

§ 16 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Vertragssprache ist Deutsch. Eine Übersetzung dieser Bedingungen dient nur der Information; maßgeblich ist die deutsche Fassung.

Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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